
Adres :
LES CRETES
74140 EXCENEVEX
telefon :
0450728505
fax : 0450729300
PRAKTISCHE HINWEISE UND ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die Anmeldung zu einem der im Katalog angebotenen Aufenthalte setzt die Zustimmung beider Vertragsparteien zu den Geschäftsbedingungen voraus.
1/ UNSER LEISTUNGSUMFANG STELLFLÄCHE
Es handelt sich um einen leeren Standplatz für Ihr Zelt oder Ihren Wohnwagen. Der Preis für Ihren Aufenthalt setzt sich aus einer Basispauschale zusammen, die den Standplatz, die Mitreisenden (Anzahl je nach Typ der Pauschale), die Campinginstallation (Wohnwagen/Campingbus), das Fahrzeug (am Standplatz oder auf dem Parkplatz) und die Nutzung der Infrastrukturen, des Veranstaltungsprogramms und der Sanitäranlagen umfasst. In der Pauschale nicht enthaltene Zusatzleistungen (zusätzliche Person - Erwachsener oder Kind -, 6A-Stromanschluss u. dgl.) werden extra berechnet.
Wichtig: Falls angeboten, gilt die "Wandererpauschale" für einen Kurzaufenthalt von Einzelreisenden (zu Fuß oder per Motorrad) mit einem kleinen Zelt (kleines Hauszelt, Kuppelzelt).
ALLE AUFENTHALTE FÜR KINDER UNTER 2 JAHREN SIND GRATIS
Zwischen 08. Juli und 19. August erfolgt die Buchung der Stellfläche (Zelt/Wohnwagen) wochenweise, und zwar von Sonntag auf Sonntag*. Anreise ab 13 Uhr, Abreise bis spätestens 12 Uhr.
Ihre Wünsche bezüglich eines bestimmten Standplatzes oder einer bestimmten Unterkunft können nur nach Maßgabe der verfügbaren Möglichkeiten bei der Anreise erfüllt werden.
MIETUNTERKÜNFTE
Bengali, Bungalotel, Campéolettes, Tangara, Holidéole, Pagan, Pagotel, Chalet, Edena und Mobile Homes: Eine ausführliche Beschreibung dieser Unterkünfte erhalten Sie in der Buchungszentrale sowie auf der Webseite www.campeoles.com. Sofern in unseren Preistabellen nicht anders angegeben (Reservierung von Einzelübernachtungen), erfolgen Buchungen im Zeitraum von 09.07.-27.08. prinzipiell von Samstag auf Samstag, von Mittwoch auf Mittwoch, von Mittwoch auf Samstag (10 Übernachtungen) oder von Samstag auf Mittwoch (11 Übernachtungen). Anreise ab 16 Uhr, Abreise bis 10 Uhr. Außerhalb dieser Periode sind Buchungen mit einem Minimum von 2 Übernachtungen möglich. In unseren Preisen inkludiert sind die Reisenden (je nach Unterbringungskapazität), Wasser, Gas, Strom, 1 Fahrzeug pro Unterkunft und die Nutzung der Infrastrukturen, des Veranstaltungsprogramms und der Sanitäranlagen. Die Unterkünfte sind komplett ausgestattet, allerdings ohne Bettwäsche (kann in vielen Fällen vor Ort gemietet werden). Die Endreinigung geht zu Lasten der Gäste (siehe unter: Kaution).
PROGRAMM-/FREIZEITANGEBOT
Die in diesem Katalog angegebenen Freizeitaktivitäten können, wenn wir uns durch bestimmte Umstände dazu veranlasst sehen, abgeändert oder abgesagt werden. Die Nutzung der Swimmingpools in unseren Campingplätzen in Badeshorts oder Badebermudas ist verboten.
AUFPREISE!!
Für jede zusätzliche, über die fixierte Aufnahmekapazität der Mietunterkunft oder des Standplatzes hinausgehende Person ist von der Standplatzdirektion eine Genehmigung einzuholen und ein entsprechender Aufpreis zu entrichten. Im übrigen fallen unabhängig von der Angebotspauschale (Stellfläche oder Mietunterkunft) Zusatzkosten für jedes zusätzliche Fahrzeug an (Auto, Anhänger, Motorrad, Boot etc.), sofern am Campingplatz zugelassen. Auch für zusätzliche Zelte, Haustiere, Besucher usw. wird ein Aufpreis verrechnet. Diese Preise sind in der Rubrik "Preise Camping/Caravaning" aufgeführt.
Unsere Preise verstehen sich inkl. MWSt., jedoch zzgl. der Fremdenverkehrsabgabe, die im Auftrag der Kommunen eingehoben wird. Die Höhe des Aufpreises wird Ihnen bei einigen Standorten bei der Buchung mitgeteilt.
Die Abgabe wird gleichzeitig mit der Unterkunft verrechnet, es gelten die selben Zahlungsfristen. Ihre Höhe ist unveränderlich fixiert, eine Rückerstattung bei Ankunft am Standort ist ausgeschlossen. Bei manchen Standorten ist die Abgabe gleichzeitig mit dem Restbetrag (30 Tage vor Anreise) zu begleichen.
2/ BEZAHLUNG DES AUFENTHALTS ZAHLUNGSMITTEL
Für die Leistung der Buchungsanzahlung sowie für die Begleichung des Restbetrags für Ihren Aufenthalt haben Sie folgende Zahlungsmittel zur Auswahl: französischer Scheck (Bank oder Postbank), "Chèque vacances", Postanweisung (bar oder Karte), ausländischer Bankscheck.
ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Der Käufer muss seinen Reservierungswunsch in Form einer unwiderruflichen, schriftlichen Buchungsanfrage bekannt geben. Der Anfrage beizulegen sind eine Anzahlung in Höhe von 25% des Aufenthaltspreises, plus 25 Euro Bearbeitungsgebühr und die Kosten für die Stornoversicherung (falls zutreffend). Die Buchung ist erst dann rechtsgültig, wenn der Käufer eine Buchungsbestätigung von CAMPEOLE erhält.
Der Restbetrag ist bis spätestens 30 Tage vor Antritt des Aufenthalts zu begleichen.
Für den Fall, dass der Restbetrag für einen gebuchten Aufenthalt nicht innerhalb der genannten Frist beglichen wird, gilt der Aufenthalt als storniert und die weiter unten beschriebenen Stornobedingungen kommen zur Anwendung.
3/ LAST-MINUTE-BUCHUNG
Buchungen, die weniger als 30 Tage vor dem Anreisetag erfolgen, sind vollständig im Voraus und ausschließlich per Kreditkarte zu begleichen.
Mit anderen Zahlungsmitteln getätigte Buchungen können erst bei Erhalt der Zahlung bestätigt werden, und unter der Voraussetzung, dass der betreffende Aufenthalt dann noch immer verfügbar ist.
4/ UMBUCHUNG
Sie haben die Möglichkeit, nach Maßgabe der Verfügbarkeiten das Datum, das Reiseziel und die Angebotspauschale innerhalb der Campéole-Kette ein Mal kostenfrei umzubuchen. Umbuchungswünsche sind schriftlich an die Buchungszentrale (in Mazères) bzw. an den Campingplatz zu richten, je nachdem, wo Sie die Buchung getätigt haben. Alle bereits geleisteten Zahlungen werden ggf. auf die neue Buchung übertragen.Für jede weitere Umbuchung fällt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 25 Euro an.
5/ VERSPÄTETE ANREISE, VORGEZOGENE ABREISE
Im Falle eines verspäteten Antritts des Aufenthalts oder einer frühzeitigen Abreise gegenüber den auf dem Buchungsschein angeführten Daten ist keine anteilige Rückerstattung von Aufenthaltskosten möglich.
6/ NICHTANTRITT DES AUFENTHALTS AM CAMPINGPLATZ
Für den Fall, dass Sie Ihren Aufenthalt 48 Stunden nach dem gebuchten Anreisezeitpunkt nicht angetreten haben und uns keine Verständigung Ihrerseits vorliegt, können wir über Ihre Stellfläche bzw. Ihre Mietunterkunft frei verfügen. Wir behalten in diesem Fall die in unseren Stornobedingungen vorgesehenen Kosten ein.
7/ STORNIERUNG
Durch den Käufer:
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Es gilt das Eingangsdatum Ihres Schreibens.
- Richten Sie Ihr Schreiben:
- direkt an den Campingplatz, falls die Buchung einer Stellfläche direkt dort durchgeführt wurde
- &an unsere Buchungszentrale in Mazères, falls die Buchung einer Mietunterkunft oder einer Stellfläche dort durchgeführt wurde Bei der Stornierung einer Stellfläche behalten wir - unabhängig vom Eingangsdatum des Schreibens - den gesamten bei der Buchung angefallenen Betrag ein.
- Stornierung von Mietunterkünften:
- Mehr als 30 Tage vor Anreise: Der gesamte bei der Buchung angefallene Betrag wird von Campéole einbehalten
- Unter 30 Tagen vor Anreise: Der Betrag für die Miete, die Bearbeitungsgebühr und der Beitrag zur Stornoversicherung werden einbehalten.
Durch CAMPEOLE:
Falls Campéole zur Aussetzung von Leistungen im Zusammenhang mit der Vermietung von Stellflächen und/oder Mietunterkünften an einem der in der vorliegenden Broschüre aufgeführten Standorte gezwungen ist, werden Vertragspartner, die von Campéole eine Buchungsbestätigung erhalten haben, per Einschreiben verständigt; in weiterer Folge werden die geleisteten Zahlungen in vollem Umfang rückerstattet.
8/ KAUTION
Für Mietunterkünfte ist bei Ihrem Eintreffen am Campingplatz eine Kaution in Höhe von 300 Euro im Hinblick auf allfällige Beschädigungen der gemieteten Ausstattung und/oder der mangelnden Sauberkeit der Unterkunft am Ende des Aufenthalts zu hinterlegen. Dieser Betrag wird bei der Abreise oder schriftlich binnen 8 Tagen nach der Abreise rückerstattet, abzüglich etwaiger Kosten für zu ersetzende Ausstattung und/oder einer Endreinigungspauschale von 50 Euro.
9/ VERSICHERUNGEN
Die Campinggäste sind für die Dauer ihres Aufenthalts durch die Haftpflichtversicherung von Campéole gedeckt, und zwar für alle Personen- und Sachschäden, die in die Verantwortung von Campéole fallen. Campinggäste mit einem Wohnwagen/Campingbus haben bei der Ankunft eine gültige Versicherung für den Wohnwagen, das Zelt und/oder ihre Ausstattung vorzuweisen, die insbesondere eine Haftpflichtgarantie umfasst. Anderenfalls ist vor Ort eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Wir übernehmen keine Haftung für den Diebstahl oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände. Unsere Haftpflicht umfasst weder den Diebstahl noch die Beschädigung von Zelten, Campingfahrzeugen und deren Inhalten. Im übrigen kann Campéole nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch höhere Gewalt verursacht werden (u. a. Unwetter, Gewitter, Wirbelstürme) und die sich dem Einfluss unserer Mitarbeiterteams entziehen. Wir erinnern auch daran, dass unsere Parkplätze nicht bewacht sind und das Abstellen von Fahrzeugen daher auf eigene Gefahr geschiehtr.
10/ MINDERJÄHRIGE
Minderjährige, die nicht von ihren Eltern begleitet werden, dürfen die Campinglätze (normale Stellplätze und Mietunterkünfte) nicht benutzen. Auf einigen Campingplätzen sind Ausnahmen möglich (Bescheinigung der Eltern). Bitte informieren Sie sich in der Buchungszentrale.
11/ HAUSTIERE
Die Mitnahme von Hunden und Katzen ist auf allen CAMPEOLE Campingplätzen gestattet; davon ausgenommen sind Hunde der Kategorie I und II. In einigen Anlagen sind Haustiere nicht erlaubt. Wir empfehlen Ihnen, sich bei der Buchung zu informieren. Die Anzahl ist auf 1 Haustier pro Buchung beschränkt. Hunde müssen auf dem gesamten Gelände an der Leine geführt werden. Bitte achten Sie auf die Hygiene und Sauberkeit am Standort. Bei der Anreise ist ein tierärztliches Gesundheitszeugnis vorzuweisen. Die Tollwutimpfung und der Nachweis der Tätowierung sind verpflichtend!
12/ URLAUBSGUTSCHEIN ODER ARBEITGEBERBEIHILFE
Die Campéoles mit der Rechtsform S.A.R.L. (GmbH) verfügen nicht über eine ministerielle Zulassung, die in der Regel Verbänden ausgestellt wird. (Die Kriterien für “gîtes, Maison, campings familiaux“ (Ferienunterkünfte, -häuser und Campingplätze für Familien) werden nicht erfüllt). Daher können Urlaubsgutscheine nicht als Zahlungsmittel akzeptiert werden. Bitte lassen Sie sich von Ihrer Familienbeihilfenkasse darüber beraten, ob Sie eine Erstattung beantragen können. Aus den gleichen Gründen empfehlen wir Ihnen, sich vor der Buchung an den für Sie zuständigen sozialen Dienst zu wenden, um sich über die Bedingungen für die Zuerkennung einer Urlaubsbeihilfe zu informieren.
13/ REKLAMATIONEN
Allfällige Reklamationen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt auf einem unserer Campingplätze sind schriftlich, per Einschreiben mit Empfangsbestätigung, binnen einer Frist von 20 Tagen nach dem Aufenthalt an folgende Adresse zu richten:
CAMPEOLE - Service clientèle 111 rue de Reuilly 75012 PARIS - Frankreich
* Verlängerung vor Ort möglich, abhängig von Verfügbarkeiten.
** Bei manchen Angeboten sind leichte Abweichungen zwischen den Campingplätzen bezüglich der Innenanordnung und der Ausstattung möglich.
Ihr Komfort und eine unveränderte Aufnahmekapazität sind in jedem Fall gewährleistet. Pläne und Inventarlisten liegen an unseren Campingplätzen auf.
Anmerkung: Minderjährige müssen in Begleitung des/der Erziehungsberechtigten reisen (andere Verwandte oder Geschwister gelten nicht). An manchen Standorten sind Ausnahmen unter Beibringung einer Bestätigung des/der Erziehungsberechtigten möglich.
14/ STORNOVERSICHERUNG UND ERSATZ BEI REISEABBRUCH
(Soforthilfeversicherung und Reisegepäckversicherung je nach Angebot inkludiert)
Campéole bietet Ihnen eine zweifache Versicherung bei SART ASSURANCES an.
VERTRAGLEISTUNGEN:
Kostenrückerstattung:
Für Mietunterkünfte
a) Stornierung mehr als 30 Tage vor Antritt des gebuchten Aufenthalts: 25% des Mietpreises;
b) Stornierung 30 Tage oder weniger vor Antritt des gebuchten Aufenthalts: 100% des Mietpreises;
c) Reiserücktritt: Betrag, den der Versicherte dem Reiseanbieter vertragsgemäß zu leisten hätte (innerhalb der oben genannten Grenzen).
1 - DIE STORNOVERSICHERUNG deckt die oben genannten Kosten ab, und zwar in folgenden Fällen:
1 - Schwerer Unfall, schwere Erkrankung oder Ableben des Versicherten, seines Ehegatten oder Lebenspartners, eines direkten Nachkommen, eines Schwiegerkindes, eines Geschwisterteils oder eines Schwagers/einer Schwägerin. Für die Schwere des Unfalls bzw. der Erkrankung ist ein amtsärztlicher Nachweis zu erbringen.
2 - Materielle Schäden infolge eines Unfalls, Brandes, einer Explosion oder einer Naturkatastrophe, die beträchtliche Schäden an beweglichen Gütern, an betrieblichen Einrichtungen oder am Hauptwohnsitz des Versicherten verursacht und seine dringende Anwesenheit zwingend erforderlich macht, um notwendige Sicherungsmaßnahmen durchzuführen.
3 - Wirtschaftlich bedingter Arbeitsplatzverlust des Versicherten oder des mitversicherten Ehegatten oder Lebenspartners, unter der Voraussetzung, dass von dem Ereignis zum Zeitpunkt des Versicherungsabschluss noch keine Kenntnis bestand.
4 - Änderung oder Aufhebung der vom Arbeitgeber ursprünglich zugesagten Urlaubsperiode. Diese Garantieleistung gilt für unselbstständig Erwerbstätige mit einem Dienstverhältnis von mehr als 1 Jahr in dem Unternehmen, in dem sie zum Zeitpunkt des Abschlusses beschäftigt sind. Davon ausgenommen sind freie Berufe, gesetzliche Vertreter von Unternehmen sowie im Bereich von Kulturaufführungen Beschäftigte ("intermittents·du·spectacle" - Selbstbehalt von 20% der vom Versicherer zu erstattenden Leistungen).
5 - Unvorhersehbare Komplikationen der Schwangerschaft, Fehlgeburten, Niederkunft, medizinischer Schwangerschaftsabbruch und die daraus resultierenden Folgen ab dem 7. Schwangerschaftsmonat.
6 - Im Zuge der Anfahrt zu der gebuchten Urlaubsunterkunft:
- Verkehrsunfall mit Beteiligung des Versicherten
- Diebstahl des Fahrzeugs des Versicherten
Binnen 30 Tagen vor Beginn des gebuchten Aufenthalts:
a. Verkehrsunfall oder versuchter Diebstahl, mit daraus resultierender Fahruntauglichkeit des Fahrzeugs des Versicherten und sofern die Instandsetzung durch die Reparaturwerkstätte bis zur Abreise nicht abgeschlossen werden kann.
b. Diebstahl des Fahrzeugs des Versicherten. In folgenden Fällen:
- Verkehrsunfall oder versuchter Diebstahl, mit daraus resultierender Fahruntauglichkeit des Fahrzeugs und sofern eine Instandsetzung durch die Reparaturwerkstätte bis zur Abreise nicht abgeschlossen werden kann;
- Diebstahl des Fahrzeugs des Versicherten.
Der Versicherte hat die Wahl zwischen folgenden Entschädigungsoptionen:
- 100% des Mietpreises (Halbpension oder Vollpension); oder
- Anmietung eines Ersatzfahrzeuges, um sich zum Urlaubsort zu begeben:
Die Entschädigung ist in diesem Fall auf 80 % des Mietpreises der Unterkunft beschränkt.
Der Garantieanspruch wird zum Zeitpunkt der Buchung wirksam und erlischt mit der Abreise aus dem Campingplatz bzw. des Feriendorfs am Ende des Aufenthalts.
2 - REISEABBRUCH
Durch diese Versicherung erhält der Versicherte Anspruch auf Rückerstattung der verrechneten und vom Reiseveranstalter oder vom Leistungserbringer nicht erstatteten Reisetage. Im Falle eines medizinisch bedingten Rücktransports oder eines länger als 5 Tage dauernden Krankenhausaufenthalts während des gebuchten Aufenthalts (abgedeckt durch die Kfz- Versicherung) steht dem Versicherten ein Ersatzaufenthalt zu, und zwar unter folgenden Voraussetzungen:
- Aufenthalt der selben Angebotskategorie, mit selber Dauer und am selben Standort, binnen 13 Monaten nach Eintritt des Garantiefalls.
Der Garantieanspruch wird am Folgetag des Eintritts des Garantiefalls wirksam.
ACHTUNG: Um diese Versicherung in Anspruch zu nehmen, ist der Versicherer bei Eintreten des Unglücksfalls bzw. binnen spätestens 48 Stunden zu verständigen. Im Falle der vorzeitigen Abreise ist der Verantwortliche des Campingplatzes oder des Feriendorfes zu verständigen. Diese Leistungszusammenfassung ist unverbindlich. Die vollständigen Leistungsbestimmungen im Hinblick auf den Deckungsumfang, die Modalitäten und Einschränkungen der Garantieleistungen können beim Versicherer angefordert werden.
3 - Höhe der Versicherungsprämien:
- STORNO- UND REISEABBRUCHVERSICHERUNG (Mietung eines leeres Stellplatzes)
- Bei Buchung einer Stellfläche: 8,50 Euro pro Buchungszeitraum von 1-30 Tagen.
- STORNO- UND REISEABBRUCHVERSICHERUNG:
- Bei Buchung eines Aufenthalts in einer Mietunterkunft: 13 Euro pro Buchungsintervall (1-7 Übernachtungen) und Unterkunft, 1,70 Euro je weitere Übernachtung.
SART ASSURANCES
61 rue du Port
33260 LA TESTE (Frankreich)
Telefon: 00.33.5.56.54.32.17 Fax: 00.33.5.56.54.60.70
E-mail : annulresa@sart-assurance.com
Der Versicherte verpflichtet sich ferner, alle von SART ASSURANCES angeforderten und für den Versicherungsfall relevanten Unterlagen beizubringen. Der Versicherte hat sich den kontrollärztlichen Visiten und Untersuchungen von SART ASSURANCE bei sonstigem Erlöschen des Leistungsanspruchs zu unterziehen. Im Diebstahls- oder Schadensfall ist zur Eröffnung des Schadensfalls das Aufnahmeprotokoll der erstatteten Anzeige beizubringen.
ACHTUNG :
Die hierin enthaltenen Informationen sind unverbindlich. Die allgemeinen Anwendungsbestimmungen für diese Versicherungen (Modalitäten und Anwendung der Garantiebestimmungen) werden dem Versicherten zusammen mit den Aufenthaltsunterlagen ausgehändigt und können vorab bei unseren Verkaufsstellen angefordert werden.

